AGB
1. Geltungsbereich
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und für Unternehmer. Sie sind Verbraucher, wenn der mit uns geschlossene Vertrag weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie sind Unternehmer, wenn Sie bei Vertragsschluss in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Widerrufsbelehrung an den Kunden
Bei Fernabsatzverträgen, d. h. bei Bestellungen eines Verbrauchers insbesondere per Brief, Katalog, Telefon, Kopie, E-Mail steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß der nachfolgenden Belehrung zu:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die auf der Vorderseite genannte Geschäftsanschrift zu richten
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – was Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie dürfen die Ware daher nur vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung der Sache dazu führt, dass diese nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, ist von Ihnen zu ersetzen. Paketversandfähige Sachen sind bis zu einem Bestellwert von € 40,00 auf Ihre Kosten an uns zurückzusenden. Ihre Kostentragungspflicht entfällt, wenn die zugesandte Sache nicht der von Ihnen bestellten entspricht. Bei Sachen mit einem Bestellwert ab € 40,00 erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
3. Angebote und Preise
Angebote werden grundsätzlich schriftlich erteilt. Bezüglich der einem Angebot beigefügten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebotspreise sind Nettopreise. Zu den Angebotspreisen wird die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe fällig.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, einseitige Erhöhungen der vertraglich vereinbarten Preise vorzunehmen, wenn sich die Beschaffungskosten für die zur Auftragserfüllung benötigten Materialien, insbesondere Edelmetalle, erhöhen. Wir können Ihre Zustimmung zu einer solchen Preiserhöhung verlangen, wenn ausschließlich Preiserhöhungen im Bereich der Materialbeschaffungskosten weiter gegeben werden. Stimmen Sie schuldhaft der Preiserhöhung nicht zu, sind wir berechtigt, unsere vertraglich geschuldete Leistung zurückzubehalten bzw. einzustellen.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Bestellt der Kunde, der gleichzeitig auch Verbraucher ist, die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Bei einer Bestellung auf elektronischem Wege wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
4. Auftragserteilung
Alle Aufträge und Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für durch Vertretervermittelte Aufträge.
5. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der entsprechenden Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt das Werk verlassen hat oder bei einer Versendungsvereinbarung oder bei vereinbarter Selbstabholung, wenn die Abholbereitschaft dem Kunden gemeldet ist oder bei entsprechender Vereinbarung, wenn die Ware dem Besteller an seinem Sitz zur Abnahme tatsächlich angeboten wird. Sofern vom Kunden keine eindeutigen Vorgaben gemacht werden, steht die Wahl des Transportmittels in unserem Ermessen.
Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind längstens innerhalb von drei Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Verzögert sich Durchführung bzw. Abschluss der erforderlichen Arbeiten und Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung auf Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Kunde auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall steht uns Anspruch auf Ersatz aller uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandener Aufwendungen einschließlich des entgangenen
Gewinns zu.
6. Gefahr
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
7. Hilfsvorrichtungen, Werkzeuge und CNC-Programme
Hilfsvorrichtungen, Werkzeuge und CNC-Programme, die zur Durchführung der Kundenaufträge erforderlich sind, gehen nur dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Wir verpflichten uns, die in das Eigentum des Kunden übergegangenen Hilfsmittel bis zu einem Jahr nach der letzten Lieferung für den Kunden aufzubewahren. Der Kunde kann vor Ablauf der Jahresfrist eine längere Aufbewahrungsfrist vereinbaren. Wird keine weitere Vereinbarung getroffen, können wir nach Fristablauf frei über die Hilfsmittel verfügen.
8. Erstmuster
Erstmuster sind innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und uns das Prüfergebnis schriftlich mitzuteilen. Der Schriftform genügt ein Fax oder eine E-Mail.
Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, die Werkzeugkosten für diese Erstmuster in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese beanstandungsfrei sind. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für die Übersendung von nachbearbeiteten Erstmustern.
9. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte für offensichtliche Mängel zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
10. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Gesundheits- und Körperschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11. Zahlung
Alle Warenrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Warenlieferung ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb acht Tagen werden, soweit der Kunde nicht mit der Begleichung von sonstigen Forderungen im Verzug ist, 2% Skonto gewährt.
Nach Ablauf der 30 Tage kommt der Kunde in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Akzepte und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nur nach Vereinbarung sowie unter Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen sowie sämtliche aus dem Wechselgeschäft resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf Zahlung der uns zustehenden Vergütung ein, so können wir vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und sämtliche Leistungen bis zu der Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung zurückzubehalten bzw. einzustellen, wenn Sie mit den Ihnen obliegenden Leistungen in Verzug geraten. Dies gilt insbesondere für die Fälle des (auch teilweisen) Zahlungsverzuges sowie der Nichtbearbeitung der unsererseits gelieferten Erstmuster.
12. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen, solange die Zahlung noch nicht vollständig erfolgt ist.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbenannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug kommt.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag durch uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit andern, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
Bei Herausgabe von Wechseln, Schecks oder sonstiger nur erfüllungshalber erbrachter Leistung durch den Kunde gilt die Bezahlung erst mit der Bareinlösung als durchgeführt. Bar- oder Scheckzahlungen verbunden mit Finanzierungswechsel, bei denen wir Unterschrift als Aussteller geleistet haben, heben unseren Eigentumsvorbehalt nicht auf.
13. Schutzrechte
Werden bei der Anfertigung der Waren nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte verletzt, so stellt uns dieser von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien bereits heute, sich auf eine Ersatzregelung zu einigen, die dem wirtschaftlichen Inhalt und Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.